Ein Schwerpunkt der Neubearbeitung 2015 liegt in der dogmatischen Einordnung von Entscheidungen zum Vertrag zugunsten Dritter. Die Übergänge zwischen Vertrag zugunsten Dritter und Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter können sich in der Praxis als fließend erweisen. Hilfreich ist dabei die in die Kommentierung des § 328 BGB eingearbeitete Entscheidungsübersicht (vom Anwaltsvertrag bis zur Zwangsvollstreckung), die einen Überblick gibt, in welchen Fällen die Rechtsprechung einen Vertrag zugunsten Dritter oder einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter annimmt. Die Kommentierung zur Vertragsstrafe nimmt die aktuellen Entwicklungen in der wettbewerbsrechtlichen, gewerbemietrechtlichen und arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung auf und führt sie zu einer zivilrechtlich-systematischen Sicht zusammen.