Der Verfasser klärt maßgebliche Rechtsfragen im Hinblick auf interne Untersuchungen, insbesondere erfolgt eine rechtliche Einordnung sowie eine Untersuchung der datenschutzrechtlichen Anforderungen an interne Untersuchungen und der Verwertbarkeit von Ermittlungsergebnissen. Ferner wird ein Blick auf den aktuellen Entwurf eines VerSanG geworfen.