Der vorliegende Band versammelt in ausgearbeiteter Form die Vorträge der Tagung »Bergbau und Wasserrecht Industrielle Revolution, Gegenwart und Zukunftsfragen«, die das Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn am 29. Oktober 2021 in Bonn ausgerichtet hat. Angefügt ist zudem ein bereits 2014 erschienener Beitrag »Zur Ökonomisierung der Rechtswissenschaft um 1900 am Beispiel der juristischen Fakultät der Universität Bonn«, der nicht nur die Bonner Bedeutung für das Bergrecht nachzeichnet, sondern letzteres zugleich in einen wirtschaftsrechtlichen Kontext einordnet.
Die Tagung widmete sich den wasserrechtlichen Anforderungen an bergbauliche Vorhaben. Sie spannte den Bogen von den Anfängen des industriellen Zeitalters über zentrale Gegenwartsfragen bis hin zu künftigen Herausforderungen. Neben der frühzeitigen Berücksichtigung bergbaulicher Belange im Rahmen der wasserwirtschaftlichen Planung, die gerade auch für die Steine- und Erdengewinnung bedeutsam ist, lag der Fokus insbesondere auf rechtssystematischen und verfahrensrechtlichen Fragen des Verhältnisses zwischen Berg- und Wasserrecht bei der Einstellung der Stein- und Braunkohlengewinnung, auf Möglichkeiten der Verantwortungsüberleitung sowie auf der Rolle der Wasserverbände im Nachbergbau.
Bergbauliche Vorhaben kollidieren in aller Regel unausweichlich mit Belangen des Umweltschutzes. Dementsprechend wurden zwar durchaus frühzeitig ökologische Forderungen gegen den Bergbau sowie rohstoffverarbeitende Industrien in Stellung gebracht. Aber erst in den vergangenen Jahrzehnten entwickelte sich eine erhöhte Sensibilität für Umweltbelange. Das gilt auch für das Wasserrecht: War beispielsweise der Umgang mit Grubenwasser anfangs im Kern ein bergbautechnisch zu bewältigendes Problem, so müssen heute zunehmend komplexe Anforderungen der Gewässerbewirtschaftung und des Gewässerschutzes eingehalten werden. Die Problemlagen werden sich künftig eher noch verschärfen. Zudem obliegt den Bergbauunternehmen eine weitreichende Nachsorgeverantwortung auch für die Zeit nach der Bodenschatzgewinnung.