Zum WerkGesetzliche Regelungen zum erlaubten Umgang mit Cannabis beschränkten sich bislang auf medizinische Zwecke. Mit dem neuen "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)" wurde Cannabis nun auch zu Genusszwecken teilweise entkriminalisiert und im "Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG)" reguliert. Zugleich wurden die Vorschriften zum Medizinalcannabis in ein eigenes "Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz - MedCanG)" überführt und überarbeitet.Vorteile auf einen BlickDer neue Kommentar widmet sich dieser neuen Rechtsmaterie umfassend, in verständlicher Weise und sachkundig. Unter anderem geht es um:
- Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz, Prävention
- Privater Eigenanbau durch Erwachsene
- Gemeinschaftlicher Eigenanbau und kontrollierte Weitergabe
- Abgabe und Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken
- Erlaubnisverfahren und laufende Überwachung
- Straf- und Bußgeldvorschriften
ZielgruppeFür Bundes- und Landesbehörden, Unternehmen, Cannabis-Anbauvereinigungen, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft sowie Labore, Apotheken und Ärzteschaft.