Der Autor untersucht, ob die Verbrauchsgüterkaufvorschriften aus §§ 474ff. BGB auch auf Leasinggeschäfte anwendbar sind. Da diese Bestimmungen grundsätzlich nur für Kaufverträge gelten, scheinen sie auf Leasingverträge nicht anwendbar zu sein. Aus dem gesetzlichen Umgehungsverbot kann sich allerdings die zwingende Anwendung auch für Leasinggeschäfte ergeben, wenn der Leasingnehmer Verbraucher ist. Der Schutz des Verbrauchers und die Interessen der Leasingparteien stehen sich hier gegenüber. Sie in Einklang zu bringen und gleichzeitig rechtsdogmatische Grundsätze zu wahren, ist Ziel der Untersuchung. Im Fokus steht dabei die leasingtypische Abtretungskonstruktion.