Ernst Jaeger (1869-1944) hat das Konkurs- und Vergleichsrecht wohl wie kein anderer wissenschaftlich geprägt und für die Praxis aufbereitet. Er hat die zeitgenössische Rechtspraxis nicht nur durch seinen Kommentar, sondern auch durch Aufsatzreihen begleitet. Darin hat Jaeger das Insolvenzrecht durchgängig fall- und problembezogen aufbereitet und damit das Gegenstück zu der systematischen Kommentierung geschaffen. Die behandelten Einzelfragen haben an Bedeutung nicht verloren, was Untertitel wie "Sicherungsübereignung auf den Ausfall" oder "Winkeladvokaten in Konkursterminen" plastisch belegen. Der Band wird durch den Herausgeber ausführlich eingeleitet und durch Register erschlossen.