Die beiden umfangreichen Gesetzesnovellen vom Dezember 2018 wurden kurz nach Erscheinen der 12. Auflage des Kommentars von Tegtmeyer/Vahle zum Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) verabschiedet. Die Gesetzesänderungen sind der Grund für die Herausgabe dieses gesonderten Bandes der Reihe »Polizeirecht kommentiert«. Als Ergänzung zum Kommentar erläutern die Autoren die zahlreichen Änderungen des nordrhein-westfälischen Polizeirechts.
Das ist neuDie jüngste Novellierung des PolG NRW brachte neue Befugnisse für die polizeiliche Gefahrenabwehr sowie weitreichende Ergänzungen bestehender Eingriffsnormen. Entsprechend den europarechtlichen Vorgaben wurden ebenfalls die datenschutzrechtlichen Bestimmungen geändert. Ferner erfolgte eine Anpassung an die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Begrenzungen polizeilicher Datenverarbeitung.
Rechtssicherheit im Umgang mit dem PolG NRWPolizeibeamten in der Aus- und Fortbildung sowie Rechtsanwendern in der Praxis (Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft) bietet dieser Ergänzungsband die erforderlichen Informationen, Erläuterungen und Anwendungshilfen. Damit erhalten Leserinnen und Leser die nötige Handlungssicherheit im praktischen Umgang mit den neuen und geänderten Vorschriften.
Vollständige TextfassungAbgedruckt ist der komplette Gesetzestext des PolG NRW. Für eine schnelle Übersicht und eine gute Lesbarkeit sind die Änderungen durch kursive Schrift hervorgehoben.
Die Erläuterungen zur Polizeirechtsnovelle vom Dezember 2018Die Autoren erläutern jeweils nur die novellierten Vorschriften des Polizeigesetzes.
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