Der erste Teil des Bandes - »Die Verbindlichkeit des Rechts« - zeigt die systematische Gegenwärtigkeit der praktischen Philosophie Kants auf. Der zweite Teil bietet »Bausteine einer modernen Gerechtigkeitstheorie«, der dritte - »Pragmatische Rationalität und demokratische Tugend« - demokratieethische Überlegungen.
Die gerechtigkeitstheoretischen Untersuchungen konzentrieren sich auf die beiden politischen Problembereiche des Sozialstaats und der internationalen Beziehungen. Sie entwickeln zum einen einen institutionalistischen Begriff der Verteilungsgerechtigkeit und verknüpfen die Konzeption des menschenrechtlichen Egalitarismus, die Theorie der transzendentalen Güter und einen erweiterten, den Rawlsschen Rahmen beträchtlich überschreitenden Kontraktualismus zu einem komplexen gerechtigkeitstheoretischen Argument, das die kooperationsgemeinschaftlichen und solidaritätsgemeinschaftlichen Gerechtigkeitsschulden der entwickelten Marktgesellschaft einzutreiben versucht. Zum anderen vertreten sie einen kosmopolitischen Kognitivismus, der das Kantische Argument von der internationalen Geltungsreichweite des Menschenrechts aufgreift, jedoch im Gegensatz zu Kant für eine institutionell gefestigte globale Rechtsordnung und kooperative Sicherheitsordnung mit Gerechtigkeitsverpflichtung plädiert.
In den demokratieethischen Überlegungen geht es um die Spannung zwischen universalistischen und partikularistischen Orientierungen auf dem Gebiet der Theorie und der gesellschaftlichen Integration. Nur wenn die Anerkennung der universalistischen Prinzipien, die vernunftbewirkte Achtung gegenüber Recht und Gerechtigkeit mit dem partikularistischen Prinzip des praxisbewirkten Bürgersinns und der demokratischen Tugend vermittelt ist und fester Bestandteil einer ethisch durchwirkten, partikularen Konzeption des gemeinschaftlich guten Lebens wird, ist das Erbe der Aufklärung in guten Händen.