Um die Systematik des Minderheitenschutzes im Grundgesetz beizubehalten, müssen die Quoren von Art. 44 Abs. 1 Satz 1, 45a Abs. 2 und 93 Abs. 1 Nr. 2 GG gesenkt werden, da eine Große Koalition mit Zweidrittelmehrheit den Schutz parlamentarischer Minderheiten unterläuft.