Gegenstand dieser Arbeit ist die rechtliche Prüfung einer Situation, in der die Parteien einen äußerlich wirksamen Vergleich abgeschlossen haben, der aber materiell-rechtliche Wirksamkeitsmängel oder Unklarheiten aufweist und dennoch auf dieser Grundlage zu einer Beendigung des Schiedsverfahrens geführt hat; sei es durch einen Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut, sei es durch einen Beendigungsbeschluss. Hier stellt sich in besonderer Weise die Frage nach den Rechtsfolgen für die Beendigung des Schiedsverfahrens in ihrer jeweiligen Form. Die nachfolgende Untersuchung setzt sich damit auseinander, ob und unter welchen Umständen es möglich ist, Verfahrenshandlungen des Schiedsgerichtes zur Beendigung des Schiedsverfahrens wieder rückgängig zu machen. Was gilt, wenn sich ein Vergleich, auf dessen Grundlage ein Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut oder ein Beendigungsbeschluss ergangen sind, als materiell unwirksam erweist? Insbesondere wird dabei untersucht, ob auch ein Beendigungsbeschluss einer Aufhebungsmöglichkeit unterliegt.